Gerade große Häuser von Seniorinnen und Senioren bieten enormes Potenzial, um in zukunftsweisende Wohnformen umgewandelt zu werden. Wer den Schritt wagt, profitiert nicht nur von mehr Lebensqualität, sondern auch von attraktiven Fördermöglichkeiten, die den Umbau erheblich erleichtern.

Vom großen Haus zur lebendigen Gemeinschaft


Viele Seniorinnen und Senioren leben in großzügigen Häusern, die mit den Jahren oft mehr zur Last als zur Freude werden. Hohe Unterhaltskosten, ein großer Garten und viel Platz, der ungenutzt bleibt, führen nicht selten zu Überforderung. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach Gemeinschaft, Sicherheit und gegenseitiger Unterstützung.

Eine attraktive Lösung kann die Umwandlung des eigenen Hauses in eine Pflege- oder Senioren-Wohngemeinschaft sein. So bleibt das vertraute Zuhause erhalten, während gleichzeitig ein neues, gemeinschaftliches Wohnmodell entsteht – mit mehr Nähe, Unterstützung und Lebensqualität. Zahlreiche Fördermöglichkeiten erleichtern diesen Schritt und machen den Traum vom altersgerechten Wohnen in Gemeinschaft realisierbar.


Förderungen für gute Ideen


Mit zunehmendem Alter oder bei Pflegebedürftigkeit gewinnt die Frage nach geeigneten Wohn- und Betreuungsformen immer mehr an Bedeutung. Klassische Pflegeheime sind längst nicht mehr die einzige Option. Stattdessen entstehen vielfältige Wohnkonzepte, die mehr Selbstbestimmung, Gemeinschaft und individuelle Unterstützung ermöglichen. Dazu gehören unter anderem betreutes Wohnen, Mehrgenerationenprojekte, „Wohnen für Hilfe“ sowie Pflege-Wohngemeinschaften.

Damit diese alternativen Wohnformen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen realisierbar sind, stellt der Gesetzgeber verschiedene Förderungen und finanzielle Zuschüsse zur Verfügung. Sie sollen dazu beitragen, barrierearme Wohnräume zu schaffen, gemeinschaftliche Strukturen aufzubauen und die Eigenständigkeit der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten.


Neue Wohnkonzepte


Zu den modernen Wohnmöglichkeiten gehören etwa das Service- oder Betreute Wohnen. In diesem Modell wird neben dem Mietvertrag auch ein zusätzlicher Servicevertrag abgeschlossen, der verschiedene Unterstützungs- und Dienstleistungen umfasst.

Auch Mehrgenerationenhäuser zählen zu alternativen Wohnformen: Dort leben unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach und helfen sich gegenseitig. Eine weitere Möglichkeit bietet „Wohnen für Hilfe“. Dabei vermieten Haushalte Zimmer oder Wohnungen an Studierende, die im Gegenzug eine geringere Miete zahlen. Als Ausgleich verpflichten sie sich, hilfebedürftige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner im Alltag zu unterstützen – etwa beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Behördengängen.


Pflege-Wohngruppen und Wohngemeinschaften


Eine besondere Form stellen Pflege-Wohngruppen dar. Sie bieten die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen zusammenzuleben und gleichzeitig Unterstützung zu erhalten – ohne die eigene Privatsphäre aufgeben zu müssen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, während Gemeinschaftsräume für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung stehen.

Pflege-Wohngemeinschaften, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gelten als ambulant betreute Wohngruppen. Diese werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, da sie pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Zusätzlich zu regulären Leistungen wie Pflegegeld, ambulanten Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen können Bewohnerinnen und Bewohner einen Wohngruppenzuschlag von monatlich 224 Euro erhalten. Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch darauf, selbst wenn sie keine weiteren Pflegeleistungen beziehen.



Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag


Ein Anspruch besteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:


  • Die Wohngemeinschaft besteht aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen, von denen mindestens zwei pflegebedürftig sind.
  • Die Gruppe muss gemeinsam eine Präsenzkraft beauftragen. Diese übernimmt organisatorische, verwaltende oder unterstützende Aufgaben, die das Gemeinschaftsleben fördern, unabhängig von der individuellen Pflege.
  • Die Versorgung darf nicht dem Leistungsumfang einer vollstationären Einrichtung entsprechen.


Der Wohngruppenzuschlag dient in erster Linie dazu, die Finanzierung der Präsenzkraft sicherzustellen.



Förderung bei Neugründung


Pflegebedürftige, die eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gründen, können zusätzlich zum Wohngruppenzuschlag eine Anschubfinanzierung für den altersgerechten oder barrierearmen Umbau der Wohnung beantragen. Pro Person sind bis zu 2.613 Euro möglich, insgesamt jedoch höchstens 10.452 Euro pro Wohngemeinschaft. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird die Summe anteilig verteilt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt werden.


Darüber hinaus stehen weitere Zuschüsse und Förderprogramme zur Verfügung:


  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
    Die Pflegekasse kann auf Antrag bis zu
    4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person (Pflegegrad 1 bis 5) gewähren. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, steigt die Summe auf bis zu 16.720 Euro. Bei mehr als vier Personen wird der Betrag anteilig aufgeteilt. Gefördert werden unter anderem:
  • bauliche Anpassungen wie Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte oder der Umbau von Bädern,
  • individuell angefertigte oder umgebaute Möbel,
  • fest installierte technische Hilfsmittel.
    Wenn sich die Pflegesituation verändert, kann dieser Zuschuss auch ein zweites Mal beantragt werden.


  • KfW-Investitionszuschuss (Programm Nr. 455-B):
    Eigentümerinnen, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter können unabhängig von Einkommen und Alter Zuschüsse beantragen. Einzelmaßnahmen werden mit bis zu
    2.500 Euro gefördert; erreicht man den Standard „Altersgerechtes Haus“, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 6.250 Euro.


  • KfW-Kreditprogramm (Nr. 159):
    Für größere Vorhaben zur Barrierefreiheit können zinsgünstige Kredite von bis zu
    50.000 Euro aufgenommen werden. Dieses Programm steht auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften offen.


Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen beträgt drei Wochen nach Eingang. Falls ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird diese Frist ohne Begründung überschritten, gilt die Leistung automatisch als genehmigt.


Hinweise zur Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft


Um eine Pflege-Wohngemeinschaft aufzubauen, braucht es zunächst interessierte Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Diese können zum Beispiel über Aushänge in Seniorentreffs, über Pflegestützpunkte oder über ambulante Pflegedienste, die bereits Wohngemeinschaften betreuen, gefunden werden.

Alle Pflegebedürftigen, die sich an der Gründung beteiligen, können bei ihrer Pflegekasse im Rahmen der Anschubfinanzierung einmalig eine Förderung von bis zu 2.613 Euro pro Person beantragen. Die Gesamtsumme pro Wohngemeinschaft ist auf 10.452 Euro begrenzt. Bei mehr als vier Berechtigten wird der Betrag anteilig verteilt. Diese Förderung steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu.

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Bestimmungen und Verfahrenshinweise sind bei den zuständigen Pflegekassen zu erfragen.

 

 

Übersicht der Förderbeiträge


Zum Abschluss noch einmal ein Überblick aller Leistungen, die Sie für eine neue Nutzung Ihres zu groß gewordenen Hauses nutzen können. Gern berate ich Sie persönlich zu Ihren konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten.


Wohngruppenzuschlag

  • 224 € pro Monat
  • Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Zweck: Finanzierung einer gemeinschaftlich beauftragten Präsenzkraft


Anschubfinanzierung bei Neugründung

  • Bis zu 2.613 € pro Person
  • Maximal 10.452 € pro Wohngemeinschaft
  • Für den altersgerechten/barrierearmen Umbau bei Gründung einer Pflege-WG


Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (Pflegekasse)

  • Bis zu 4.180 € pro Person (Pflegegrad 1–5)
  • Bei mehreren Anspruchsberechtigten bis zu 16.720 € pro Wohngemeinschaft
  • Gefördert werden u. a. bauliche Anpassungen (Rampen, Türverbreiterungen, Badumbauten), angepasste Möbel und fest installierte technische Hilfen


KfW-Investitionszuschuss (Programm 455-B)

  • Bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen
  • Bis zu 6.250 € bei Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“
  • Für Eigentümerinnen, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter unabhängig von Einkommen und Alter


KfW-Kreditprogramm (Programm 159)

  • Zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 €
  • Für Barriere reduzierende Maßnahmen
  • Offen für Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften


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