Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Übersendung oder der Benutzung eines Angebotes, dieses kann fernmündlich, per E-Mail, per Post, per Fax oder in anderen Übermittlungsformen geschehen, erkennt der anfragende Empfänger (Auftraggeber, Interessent, Käufer, Exposéempfänger genannt) die AGB von No Stress Immobilien an.


Gegenstand unserer Leistungen

Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung einer Immobilie mit dem Ziel des rechtsgültigen Abschlusses eines Kaufvertrags.


Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte Dritter, wie z. B. der Eigentümer, Vermieter, Behörden etc. zugrunde. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind freibleibend.

Die in den Objektbeschreibungen ausgeführten Angaben sind so vom Besitzer, Vermieter, Verpächter übernommen worden. Insbesondere Beschaffenheiten, Größenangaben und Zustände. Daher haftet No Stress Immobilien nicht für dessen Angaben und ihre Richtigkeit. No Stress Immobilien haftet nur bei grob fahrlässiger Handlungsweise und Vorsatz.


Haftungsausschluss für Visualisierungen, virtuelles Homestaging und KI-Bearbeitung

Um Ihnen das Potenzial der Immobilie bestmöglich zu präsentieren, enthalten unsere Exposés neben Originalaufnahmen auch Bilder, die durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert oder bearbeitet wurden und für alle Veröffentlichungen seit dem 12.08.2026 als solche gekennzeichnet sind (AI modified). Dies betrifft insbesondere virtuell möblierte Räume sowie Simulationen von möglichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Visualisierungen lediglich unverbindliche Gestaltungsbeispiele sind. Sie spiegeln nicht den aktuellen Ist-Zustand wider und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Sanierungs- oder Ausstattungsstandard. Die Realisierbarkeit der dargestellten Umbauten (z. B. Statik, Baugenehmigungen) wurde nicht baurechtlich geprüft. Maßgeblich für den Erwerb ist ausschließlich der besichtigte Originalzustand der Immobilie.


Weitergabe an Dritte

Unsere Angebote, Exposés und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Bei Zuwiderhandlungen – hierzu gehört auch die auszugsweise Weitergabe an Dritte – haftet der Weitergebende für einen etwaigen Schaden. Kommt ein Vertrag aufgrund des Angebotes nicht mit dem Empfänger selbst, sondern mit dem dritten zustande, an den der Empfänger die Maklerinformationen unbefugt weitergegeben hat, dann schuldet der Empfänger die im Angebot bezeichnete Provision.


Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Möglichkeit zum Vertragsabschluss als bisher unbekannt.


Provisionsanspruch

Wird der Hauptvertrag (das Geschäft) zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen (z.B. Abweichungen im Preis, Zustandekommen eines anderen Hauptvertrages, eines Teils aus einem nachgewiesenen Gesamtangebot, der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung oder die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen anstatt des Abschlusses eines Kaufvertrages) oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande (z.B. Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes), berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist. Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung beruht. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann zulässig, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch, aufgrund dessen das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig ist.


Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

Die Provision ist ohne Abzug zahlbar, spätestens 7 Tage ab Datum der Beratungsprovisionsrechnung gerechnet. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet.



Provisionssätze allgemein

Sofern im jeweiligen Angebot oder Maklervertrag keine abweichende Provision vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsverteilung beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gemäß §§ 656a ff. BGB. Die Maklerprovision beträgt in diesen Fällen für den Käufer und den Verkäufer jeweils 3,57 % inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer des verbrieften Kaufpreises. Für Grundstücke, gewerbliche Objekte oder Mehrfamilienhäuser gilt die im jeweiligen Angebot individuell ausgewiesene Provision.

Die aufgeführten Vermittlungsprovisionen sind exklusiv und nicht in den jeweiligen Kaufpreisen enthalten.

Abweichend zu den Provisionsregelungen wird mit anderen Immobilienmaklern oder Immobilienanbietern nach den jeweiligen Kooperationsverträgen gehandelt.


Alleinauftrag

Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

 

Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.


Vertragsverhandlungen und –Abschluss

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang.

Sofern aufgrund unserer entsprechenden Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.


Identität

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler die zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Informationen und Unterlagen (insbesondere Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei natürlichen Personen, Handelsregisterauszug bei juristischen Personen) gemäß den §§ 10, 11 GwG bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Makler ist gesetzlich berechtigt und verpflichtet, Kopien dieser Dokumente anzufertigen und zu archivieren.


Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.


Haftung

Die Haftung des Maklers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Unberührt bleibt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Klausel nicht verbunden.

 

Dillenburg, August 2026


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Unser Formular zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts finden Sie hier.